PM:Haarsträubende Gerichtsverfahren gegen 5 Gegner des Natogipfels in Strasbourg

An dieser Stelle wird eine gemeinsame Pressemitteilung vom Legalteam Strasbourg und Soligruppen aus Deutschland vom 06.05.2009 dokumentiert.

Pressemitteilung vom Legalteam Strasbourg und Gefangenensolidaritätsgruppen aus Frankreich und Deutschland

Einladung zur Pressekonferenz, heute, Mittwoch 6.5, um 11.00 Uhr, Haupteingang des Gerichtegebäudes Grande Tribunal, quai finkmatt, Strasbourg

Haarsträubende Gerichtsverfahren gegen 5 Gegner des Natogipfels in Strasbourg

Am gestrigen Tage fand vor dem Großen Tribunal in Strasbourg die Hauptverhandlung gegen fûnf Aktivisten statt, die im Rahmen der Gipfelproteste von der Polizei festgenommen wurden. Vier von ihnen saßen seit dem Nato-Gipfel im Gefängnis, sie hatten damals ein unwürdiges Schnellverfahren abgelehnt. Dieses Verfahren hätte nur eine unzureichende Verteidigung ermöglicht. Der 5. Angeklagte konnte aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen das Gefängnis bis zum Prozess verlassen.

Gegen diesen Franzosen aus Toulouse fand heute morgen der erste Prozess statt. Er war angeklagt, ein Schweizermesser mit lediglich 7 cm Länge bei sich gehabt zu haben.
Weil er laut Polizeiangaben auch einen Stofffetzen, welcher zur Vermummung taugen würde, in seiner Tasche bei sich geführt hatte und auch weil seine Kleidung schwarz war, konstruierte der Richter eine Nähe zu gewalttätigen Demonstranten. Aus diesen Gründen forderte der Staatsanwaltschaft 3 Monate Haft auf Bewährung und zusätzlich 300 Euro Geldstrafe. Der Richter kündigte eine Entscheidung für den 25. Juni an.

Am Nachmittag begann unter Teilnahme von mehr als 100 AktivistInnen, die vor dem Gerichtsgebäude eine Solidaritätspicknick veranstalteten, der Prozess gegen drei Männer aus Tours.
Diese wurden auf einem Supermarktparkplatz verhaftet aufgrund des lächerlichen Vorwurfs, mit soeben gekauften Terpentinersatz und Waschlappen Mollotowcocktails bauen zu können. Auch wenn dies mit diesen Materialien technisch unmöglich ist, kamen die Leute nach einem Monat Untersuchungshaft, nur aufgrund von juristischen Formfehlern frei (mussten aber bis zum gestrigen Tage in Untersuchungshaft bleiben). Auch sieht das heute gesprochene Urteil vor, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut aufnehmen kann.

Als letztes wurde heute gegen einen 29 jährigen Berliner verhandelt. Diesem warf die Staatsanwaltschaft einen Steinwurf vor. Ausserdem wurde ihm zur Last gelegt, bei der folgenden Verhaftung, einem Polizisten das Handgelenk gebrochen zu haben. Er erhielt eine Strafe von 6 Monten ohne Bewährung. Zusätzlich soll er 1000 Euro Anzahlung leisten für die Untersuchungskosten des gebrochenen Handgelenks. Dieses Urteil kam zustande aufgrund von z. T. wiedersprüchlichen Aussagen. Selbst der betroffene Polizist beschrieb, dass er ausrutschte und sich dabei verletzte.
Die Polizeizeugen machten vor Gericht einen unglaubwürdigen Eindruck, da alle behaupteten den Aktivisten, aus über 100m an seiner Haartracht innerhalb einer 700 Personen starken Gruppe erkannt zu haben, obwohl dieser eine Kopfbedeckung trug.
Entlastende Zeugen wurden nicht zugelassen und auch der Angeklagte durfte nicht über alles, was vorfiel, aus seiner Sichtweise berichten.

Unabhängige Prozessbeobachter hatten bei allen Prozessen den Eindruck, das die offensichtlich zufällig herausgegriffenen Angeklagten reine Sündenbockfunktion hatten.
Die heutige Verhandlung war eine reine Farce. Den Richter schien die Aussagen von Entlastungszeugen nicht zu interessieren, sein Urteil stand schon im Vorhinein fest. Man merkte auch deutlich, wie stark die Äusserung von Sarkozy, dass er persönlich für Höchststrafen sorgen wolle, Einzug in die Gerichtsstuben hielt. Kann da noch von richterlicher Unabhängigkeit gesprochen werden.?

Ausserdem wird von Regierungskreisen mit medialer Unterstützung ein fester gewaltbereiter Zusammenhang konstruiert, der sich durch z. B. durch das Tragen schwarzer Kleidung manifestiert.
Dieses wird in ihren Augen hauptsächlich als deutsches Phänomen gesehen, das dann für alle Ausschreitungen in Frankreich verantwortlich gemacht wird.
Bei den Richtern fiel dieses auf fruchtbaren Boden, da nicht nur beim gestrigen Prozess, sondern auch während der Schnellverfahren auf die getragene Kleidung mehr Bedeutung gelegt wurde, als auf handfeste Beweise. Es fiel auf, das bei gleichem Tatvorwurf und gleicher Beweislage die deutschen Angeklagten härter bestraft wurden als die französischen.
Die jetzt vor Gericht zu erkennende Ungleichbehandlung, die der auf den Gipfel folgenden französischen Regierungslinie folgte, mag auch mit der Überheblichkeit der deutschen Polizei zusammenhängen, die trotzig behauptete, die Anti-NATO-Proteste jederzeit im antidemokratischen Griff zu haben, während dessen in Frankreich der Protest sich nicht unterdrücken liess.
Das Legalteam und auch die Solidaritätsgruppen aus Deutschland und Frankreich lassen sich nicht in diese nationale Kategorien spalten.

Uneingeschränkte Solidärität für alle Gefangenen!

Für weitere Informationen rufen Sie bitte unsere Nummer vom Legalteam an

0033-368460262


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